Die Gerd von Coll-Stiftung wurde im Jahr 2018 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gemäß den §§ 80 bis 84 BGB und Art. 3 BayStG anerkannt. Der Sitz der Stiftung ist Nürnberg.
Zweck der Stiftung ist Förderung von:
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Jeder Stiftung muss eine Satzung erstellen, die festlegt, welcher Zweck verfolgt wird und welche Personen für die Stiftung handlungsberechtigt sind. Dies sind die Stiftungsorgane. Der detaillierte Aufbau jeder Stiftung ist aber individuell, denn er richtet sich nach dem Zweck und den Aufgaben. Üblicherweise ist der Vorstand das einzige Stiftungsorgan, das zwingend vorhanden sein muss. Er führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie nach außen hin.
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